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Agenturleistungsvertrag

Dieser Dienstleistungsvertrag wird zwischen „………………..“ mit Sitz in „……………………………………………“ (im Folgenden „Kunde“ genannt) und „………………..“ mit Sitz in „Sinanpaşa Mah. Şair Nedim Cad. No:2 İç Kapı No: 4 34022 Beşiktaş / Istanbul“ (im Folgenden „Agentur“ genannt) unter den folgenden Bedingungen geschlossen. Der Kunde und die Agentur können im Folgenden einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden.

  1. Zweck und Umfang des Dienstleistungsvertrags
    1. Dieser Vertrag legt die Arbeitsbedingungen, Bedingungen und Eigentumsrechte an den Werbeprojekten fest, die für die Marke, die Produkte oder Dienstleistungen des Kunden (oder eines Kunden, der Leistungen vom Kunden erhält) durch die Agentur erbracht werden. Die Dienstleistungen umfassen Webdesign, Softwareentwicklung, Grafikdesign, Werbegestaltung, Planung und Gestaltung von Social-Media-Inhalten, Content-Management, Website-Analyse, Suchmaschinenoptimierung, Beratung, Schulungen und ähnliche Agenturdienstleistungen, die von der Agentur angeboten werden.
    2. Dieser Vertrag beschreibt den allgemeinen Betrieb aller Dienstleistungen, die von der Agentur für den Kunden erbracht werden. Zusätzliche Bedingungen zu den Dienstleistungen werden in zusätzlichen Dienstleistungsprotokollen definiert, die Anhänge und integrale Bestandteile dieses Vertrags sind.
    3. In den zusätzlichen Dienstleistungsprotokollen können die Dienstleistungen unter zwei verschiedenen Kategorien definiert werden: „Projektbasierte Dienstleistungen“ und „Monatliche Dienstleistungen“.
      1. Projektbasierte Dienstleistungen: Dies sind Dienstleistungen, die dem Kunden nach Abschluss durch die Agentur geliefert werden, und das jeweilige zusätzliche Dienstleistungsprotokoll endet automatisch nach der Lieferung.
      2. Monatliche Dienstleistungen: Dies sind Dienstleistungen, die monatlich von der Agentur erbracht werden und automatisch fortgesetzt werden, es sei denn, das jeweilige zusätzliche Dienstleistungsprotokoll wird gekündigt.
  2. Bedingungen und Konditionen für den Betrieb der Dienstleistungen
    1. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle notwendigen Informationen über seine Marke, Produkte oder Dienstleistungen vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, Daten, Dokumente, Bilder und Inhalte, die die Agentur zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen und zur Förderung der Marke, Produkte und Dienstleistungen des Kunden benötigt, zu liefern.
    2. Der Kunde erkennt an, dass die Agentur die Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags erst dann beginnen kann, wenn alle notwendigen Informationen, Daten, Dokumente, Bilder und Inhalte vollständig und korrekt übermittelt wurden.
    3. Basierend auf den vom Kunden erhaltenen Informationen erstellt die Agentur ihre Arbeit im Rahmen des gemeinsam vereinbarten Dienstleistungsumfangs und legt sie dem Kunden zur Genehmigung vor.
    4. Die Agentur kann dem Kunden eine einzige Alternative oder mehrere Konzepte, Designs oder Ideen präsentieren. Der Kunde kann die vorgestellte Arbeit oder Alternativen bewerten und Änderungen und Anpassungen am Konzept, Design oder der Idee verlangen. Die Agentur wird umsetzbare Änderungswünsche umsetzen und die endgültige Arbeit dem Kunden zur Genehmigung vorlegen.
    5. Der Kunde hat das Recht, Änderungen und Anpassungen an den von der Agentur erstellten Arbeiten maximal 2 (zwei) Mal und schriftlich zu verlangen. Für Änderungen und Anpassungen über dieses Limit hinaus wird die Agentur dem Kunden einen Preisvorschlag für zusätzliche Dienstleistungen unterbreiten. Der Kunde kann entweder den zusätzlichen Dienstleistungsvorschlag annehmen und neue Alternativen anfordern oder den Prozess fortsetzen, indem er unter den bestehenden Alternativen wählt.
    6. Der Kunde verpflichtet sich, alle Kosten zu tragen, die aufgrund von Änderungswünschen entstehen, die einen neuen Kauf erfordern.
    7. Nach der Genehmigung der von der Agentur erstellten Arbeiten durch den Kunden wird die Arbeit abgeschlossen und von der Agentur an den Kunden übergeben.
    8. Der Kunde ist für den Inhalt sowie den Umfang und die Rechtmäßigkeit der in den von der Agentur erbrachten Dienstleistungen verwendeten Inhalte verantwortlich. Der Kunde erteilt die Genehmigung für die von der Agentur erstellten Arbeiten, nachdem er die erforderlichen Genehmigungen und Stellungnahmen von den relevanten Einheiten und Beratern eingeholt hat.
    9. Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Benachrichtigungen zu machen und alle anwendbaren rechtlichen Vorschriften und Regeln, einschließlich des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und der dazugehörigen sekundären Gesetzgebung, einzuhalten, falls personenbezogene Daten von Websites, mobilen Anwendungen und ähnlichen von der Agentur erstellten Plattformen erfasst werden.
    10. Die Nutzungsrechte an dem von der Agentur speziell für den Kunden erstellten und am Ende der Dienstleistung gelieferten Konzept, Design, Idee, Forschung oder Strategie gehören dem Kunden. Wenn jedoch mehrere Alternativen präsentiert werden, gehören die Nutzungsrechte nur an der genehmigten Arbeit dem Kunden. Alle Rechte an den anderen Alternativen verbleiben bei der Agentur. Diese Klausel bleibt zeitlich unbegrenzt gültig, auch wenn dieser Vertrag aus irgendeinem Grund gekündigt wird.
    11. Fotos, Videos, Töne, Musik, audiovisuelles Material, die in den von der Agentur erbrachten Dienstleistungen verwendet und von der Agentur bereitgestellt werden, dürfen vom Kunden nicht anderweitig verwendet werden. Alle Nutzungsrechte an solchen Materialien verbleiben bei der Agentur und dürfen nur innerhalb der relevanten Dienstleistungen vom Kunden genutzt werden.
    12. Der Kunde hat das Recht, nach Abschluss der Dienstleistung Sicherungsdokumente der von der Agentur erstellten Arbeiten anzufordern und zu erhalten. Die Agentur verpflichtet sich, die Sicherungsdokumente der relevanten Dienstleistungen für einen maximalen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Protokolldatum aufzubewahren, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor. Der Kunde hat das Recht, innerhalb dieses Zeitraums einmal Sicherungsdokumente anzufordern. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Dokumente nach Erhalt von der Agentur zu sichern.
    13. Der Kunde kann die Arbeiten, für die er Nutzungsrechte besitzt, auch weiterhin nutzen, wenn kein laufender Vertrag oder keine Geschäftsbeziehung mit der Agentur besteht. Er kann Änderungen an diesen Arbeiten unabhängig vornehmen oder durch eine andere Firma durchführen lassen. Die Agentur ist nicht verantwortlich für Probleme und Störungen, die direkt oder indirekt durch die Änderungen des Kunden verursacht werden. Diese Klausel bleibt zeitlich unbegrenzt gültig, auch wenn der Vertrag gekündigt wird.
    14. Die Urheberrechtsgebühren für Fotos, Videos, Töne, Musik und audiovisuelles Material, das in Designs verwendet wird, sind nicht in den in diesem Vertrag und den angehängten Protokollen festgelegten Dienstleistungsgebühren enthalten.
    15. Die Aufnahmegebühren für Fotos und Videos, die in Designs verwendet werden, sind nicht in den in diesem Vertrag und den angehängten Protokollen festgelegten Dienstleistungsgebühren enthalten.
    16. Die Agentur legt dem Kunden die Nutzungsgebühren für urheberrechtlich geschütztes und nicht urheberrechtlich geschütztes Material, spezielle Foto- und Videoaufnahmen getrennt vom Dienstleistungsvorschlag zur Genehmigung vor. Basierend auf der Entscheidung des Kunden können die in den Designs verwendeten Materialien vom Kunden bereitgestellt oder von einer vom Kunden bestimmten Drittanbieterfirma erworben oder von der Agentur bereitgestellt werden, wenn der Kunde die getrennten Preisvorschläge der Agentur schriftlich akzeptiert.
    17. Die Kosten für Werbeausstrahlungen und Medieneinkäufe sind nicht in den in diesem Vertrag und den angehängten Protokollen festgelegten Dienstleistungsgebühren enthalten.
    18. Für alle Werbe- und Promotionsdienstleistungen werden die Kosten für Werbeausstrahlungen und Medieneinkäufe direkt vom Rundfunkunternehmen oder der Mediaagentur, die den Werbedienst erbringen, dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Agentur unterstützt lediglich bei der Vermittlung zwischen dem Kunden und dem Rundfunkunternehmen oder der Mediaagentur, wenn der Kunde dies wünscht. Die Agentur vermittelt nicht bei Werbeeinkäufen und hat keine kommerzielle Beziehung zu Werbeausstrahlungen oder Medieneinkäufen. Alle Kosten und daraus resultierenden rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf Werbeausstrahlungen und Medieneinkäufe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese, liegen in der Verantwortung des Kunden.
    19. Alle Steuerpflichten, die sich aus Werbeausstrahlungen und Medieneinkäufen ergeben, liegen in der Verantwortung des Kunden.
    20. Der Kunde ist verantwortlich für die finanziellen Verpflichtungen und etwaige Abzüge und Steuern, die sich aus im Ausland gekauften Werbeausstrahlungen ergeben können.
    21. Domain-Kaufgebühren, Website-Hosting-Dienste, Serverdienste, Gebühren für vorgefertigte Software, E-Mail-Hosting-Dienste, SSL-Zertifikatsdienste, Druckdienste, Produktionsdienste, Werbedienstleistungen und ähnliche zusätzliche Produkte und Dienstleistungen sowie Steuern, Abzüge und ähnliche Kosten, die sich daraus ergeben können, sind nicht in den in diesem Vertrag und den angehängten Protokollen festgelegten Dienstleistungsgebühren enthalten.
    22. Die Agentur legt dem Kunden Preisvorschläge für den Domain-Kauf, Website-Hosting-Dienste, Serverdienste, vorgefertigte Software, E-Mail-Hosting-Dienste, SSL-Zertifikatsdienste, Druckdienste, Produktionsdienste und ähnliche Produkte und Dienstleistungen, die im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen erforderlich sind, getrennt vom Dienstleistungsvorschlag zur Genehmigung vor. Basierend auf der Entscheidung des Kunden können diese Produkte und Dienstleistungen vom Kunden bereitgestellt oder von einer vom Kunden bestimmten Drittanbieterfirma erworben oder von der Agentur bereitgestellt werden, wenn der Kunde die getrennten Preisvorschläge der Agentur schriftlich akzeptiert.
    23. Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Fotos, Videos, Töne, Musik, audiovisuellen Materialien, Domain-Nutzung, Website-Hosting-Dienste, Serverdienste, vorgefertigte Software, E-Mail-Hosting-Dienste, SSL-Zertifikatsdienste, Druckdienste, Produktionsdienste und ähnliche Produkte und Dienstleistungen, die für die zu erbringenden Dienstleistungen erforderlich sind, zu kaufen oder bereitzustellen. Die Agentur ist nicht verantwortlich für etwaige Mängel, die die Dienstleistungen verhindern oder fehlerhaft machen. Die Agentur gilt als vollständig geleistet, auch wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden.
    24. Die von der Agentur im Rahmen dieses Vertrags übernommene Verantwortung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
    25. Der Kunde ist verantwortlich für alle Produkte und Dienstleistungen, die von Drittanbietern oder direkt vom Kunden außerhalb der von der Agentur erbrachten Dienstleistungen gekauft werden.
    26. Der Kunde ist der ursprüngliche Eigentümer der Konten, die im Rahmen der empfangenen Dienstleistungen in digitalen Umgebungen oder auf verschiedenen Websites erstellt wurden. Der Kunde ist verantwortlich für die Kontrolle und Sicherheit dieser Konten und Passwörter. Die Verantwortung der Agentur endet, sobald die Arbeiten an den Kunden übergeben wurden, der die Passwörter ändern kann, um die Sicherheit seiner Konten zu gewährleisten.
  3. Informationsweitergabe und Vertraulichkeit
    1. Die Agentur verpflichtet sich, keine Informationen, Daten, Dokumente, Bilder und Inhalte, die vom Kunden erhalten wurden, ohne dessen ausdrücklichen Wunsch und/oder Genehmigung weiterzugeben oder zu teilen.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, keine alternativen Inhalte, Texte, Designs, Konzeptideen, Strategien, Software und alle Arten von alternativen Designs, kreativen Arbeiten, Ideen und Inhalte, die von der Agentur produziert und dem Kunden vorgestellt wurden, ohne die schriftliche Zustimmung der Agentur zu verwenden oder mit Dritten zu teilen.
    3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass am unteren Abschnitt der Webdesigns und in den „Meta“-Beschreibungstexten der Interface-Software ein Hinweis darauf, dass das Webdesign von der Agentur erstellt wurde, mit einem Link zur Website der Agentur eingefügt wird. Der Kunde wird hierfür keine Rechte und/oder Gebühren geltend machen.
    4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass in den „Meta“-Beschreibungstexten der Software-Schnittstelle ein Hinweis darauf eingefügt wird, dass das digitale Design von der Agentur erstellt wurde, mit einem Link zur Website der Agentur. Der Kunde wird hierfür keine Rechte und/oder Gebühren geltend machen.
    5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur die von ihr erbrachten Dienstleistungen, einschließlich des Kundennamens, ab dem Moment, in dem die jeweilige Dienstleistung gestartet wird, als Referenz verwenden darf. Die Agentur ist berechtigt, diese Informationen, einschließlich des Kundennamens, in ihren sozialen Medien, auf ihrer Website und in anderen Kommunikationskanälen zu teilen, die sie für angemessen hält. Der Kunde akzeptiert dies, ohne Rechte oder Gebühren für solche Referenzen zu beanspruchen.
  4. Dienstleistungsgebühren, Rechnungsstellung und Zahlung
    1. Monatliche Dienstleistungen
      1. Die monatliche Service-Rechnung für die mit der Agentur vereinbarten und auf monatlicher Basis fortlaufenden Dienstleistungen des Kunden wird am Ende der letzten Woche jedes Monats ausgestellt.
      2. Die monatlichen Dienstleistungen beginnen zu dem im Protokoll beigefügten Servicebeginn, oder wenn im Protokoll kein Servicebeginn festgelegt ist, beginnen sie am Datum der Unterzeichnung des Protokolls und laufen ununterbrochen für einen Zeitraum von 1 Jahr. Die Parteien vereinbaren, dass, wenn sie die Dienstleistung nach Ablauf von 1 Jahr fortsetzen möchten, die Dienstleistungsgebühr um einen von den Parteien einvernehmlich festgelegten Betrag erhöht wird und die Laufzeit des betreffenden Protokolls automatisch monatlich verlängert wird, bis es gemäß Ziffer 5.1.2 gekündigt wird.
    2. Projektbasierte Dienstleistungen
      1. Für projektbasierte Dienstleistungen, die der Kunde von der Agentur bezieht, wird eine „Anzahlung“ von 40 % der im entsprechenden Dienstleistungsprotokoll festgelegten Dienstleistungsgebühr vom Kunden vor Projektbeginn in bar gezahlt. Das jeweilige Dienstleistungsprotokoll tritt an dem Datum in Kraft, an dem die Anzahlung geleistet wird, und das Projekt beginnt an dem Datum, an dem die Anzahlung geleistet wird. Nach Eingang der Anzahlung erstellt die Agentur eine Rechnung für die Anzahlung und sendet sie dem Kunden.
      2. Wenn die Anzahlung für eine projektbasierte Dienstleistung nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Unterzeichnung des Protokolls gezahlt wird, wird das Protokoll automatisch ohne weitere Mitteilung oder Warnung ungültig.
      3. Nach Abschluss des Projekts wird der Restbetrag der im Protokoll festgelegten Dienstleistungsgebühr von der Agentur in Rechnung gestellt.
      4. Während des Projekts wird die Agentur dem Kunden alle zusätzlichen Produkte und Dienstleistungen, die dem Kunden nach Bedarf bereitgestellt und vom Kunden genehmigt wurden, wie z. B. Fotografien, Videos, Audio, Musik, audiovisuelle Materialien, Domainnamen, Website-Hosting-Dienste, Serverdienste, vorgefertigte Software, E-Mail-Hosting-Dienste, SSL-Zertifikatsdienste, Druckdienste und ähnliche Produkte und Dienstleistungen, in Rechnung stellen. Diese Produkte und Dienstleistungen werden von der Agentur vor Abschluss des Projekts in Rechnung gestellt.
    3. Die von der Agentur erstellten Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach dem Datum der jeweiligen Rechnung zu zahlen.
    4. Dieser Vertrag und das dazugehörige Protokoll unterliegen den zusätzlichen Steuerregelungen, die vom Gesetzgeber bezüglich der fraglichen Dienstleistungen erlassen wurden, und alle Änderungen der Steuergesetzgebung, aber nicht auf diese beschränkt, werden dem Kunden weitergegeben.
  5. Kündigung von zusätzlichen Dienstleistungsprotokollen
    1. Kündigung von zusätzlichen Dienstleistungsprotokollen für monatliche Dienstleistungen
      1. Zusätzliche Dienstleistungsprotokolle, die für monatliche Dienstleistungen erstellt wurden, können einseitig von jeder Partei gekündigt werden.
      2. Eine Partei, die ein zusätzliches Dienstleistungsprotokoll für monatliche Dienstleistungen kündigen möchte, muss der anderen Partei mindestens 30 (dreißig) Tage vor dem beabsichtigten Kündigungsdatum schriftlich Bescheid geben. Nach Eingang der schriftlichen Kündigungsmitteilung einer der Parteien endet das Protokoll am letzten Kalendertag des Monats, der auf das Datum folgt, an dem die Kündigungsmitteilung erfolgt ist.
      3. Wenn die kündigende Partei der Kunde ist und das gekündigte Protokoll eine Dienstleistung umfasst, deren Mindestdienstleistungszeitraum noch nicht abgeschlossen ist, gilt die Agentur als die gesamte Dienstleistung, die den im Protokoll definierten Mindestdienstleistungszeitraum abdeckt, erbracht zu haben, ohne die verbleibende Dienstleistung zu erbringen, und hat das Recht, die gesamte Dienstleistungsgebühr in Rechnung zu stellen und sie vom Kunden einzuziehen.
    2. Kündigung von zusätzlichen Dienstleistungsprotokollen für projektbasierte Dienstleistungen
      1. Zusätzliche Dienstleistungsprotokolle, die für projektbasierte Dienstleistungen erstellt wurden, enden automatisch ohne weitere Mitteilung oder Warnung nach Abschluss der Arbeiten, der Lieferung an den Kunden und dem Abschluss aller mit dem Protokoll verbundenen Zahlungen durch den Kunden.
      2. Wird ein zusätzliches Dienstleistungsprotokoll, das für projektbasierte Dienstleistungen erstellt wurde, in irgendeiner Weise vor Abschluss der Arbeiten gekündigt, hat die Agentur das Recht, den Anteil der erbrachten Dienstleistung und die mit der Dienstleistung verbundenen Beschaffungskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. In dieser Hinsicht gilt die Erklärung der Agentur. Der verbleibende Betrag nach Abzug der „Anzahlung“ wird dem Kunden als „Frühkündigungsgebühr“ in Rechnung gestellt. Die Agentur ist unter keinen Umständen verpflichtet, die „Anzahlung“ zu erstatten.
      3. Zusätzliche Dienstleistungsprotokolle, die für projektbasierte Dienstleistungen erstellt wurden, können vom Kunden einseitig gekündigt werden, vorausgesetzt, dass die „Frühkündigungsgebühr“ und die mit der Dienstleistung verbundenen Beschaffungskosten gezahlt werden. Der Kunde muss die Kündigung des Protokolls schriftlich mitteilen. Das Protokoll endet, sobald der Kunde alle Zahlungen geleistet hat.
  6. Kündigung des Agentur-Dienstleistungsvertrags
    1. Dieser Vertrag kann einseitig von jeder Partei gekündigt werden, wenn kein laufendes und unvollständiges zusätzliches Dienstleistungsprotokoll vorliegt, das als Erweiterung des Vertrags erstellt wurde.
    2. Der Kunde kann diesen Vertrag einseitig kündigen, auch wenn ein laufendes und unvollständiges zusätzliches Dienstleistungsprotokoll als Erweiterung des Vertrags erstellt wurde.
    3. In Fällen, in denen die Agentur mehr als 30 (dreißig) Tage lang nicht die erforderlichen Informationen vom Kunden erhalten hat, um die Dienstleistung abzuschließen, nicht die notwendige Genehmigung vom Kunden erhalten hat, um die Dienstleistung abzuschließen, oder keine Rechnung innerhalb von mehr als 30 (dreißig) Tagen nach dem Rechnungsdatum vom Kunden einziehen konnte, kann die Agentur zusätzliche Dienstleistungsprotokolle und/oder diesen Vertrag einseitig kündigen oder sich das Recht vorbehalten, dies jederzeit zu tun, auch wenn ein laufendes zusätzliches Dienstleistungsprotokoll besteht.
    4. Unabhängig davon, welche Partei diesen Vertrag kündigt, enden die im Rahmen dieses Vertrags erstellten zusätzlichen Dienstleistungsprotokolle, die einen integralen und untrennbaren Bestandteil dieses Vertrags darstellen, gemäß den im Abschnitt „Kündigung von zusätzlichen Dienstleistungsprotokollen“ festgelegten Regeln, und es ist keine zusätzliche Kündigungsmitteilung für diese Protokolle erforderlich.
    5. Abgesehen von zusätzlichen Dienstleistungsprotokollen enden auch andere Protokolle, die im Rahmen dieses Vertrags erstellt wurden, als integraler und untrennbarer Bestandteil dieses Vertrags automatisch mit der Kündigung des Vertrags, und es ist keine zusätzliche Kündigungsmitteilung für diese Protokolle erforderlich.
    6. Die Partei, die diesen Vertrag kündigen möchte, muss der anderen Partei ihre Absicht zur Kündigung des Vertrags mindestens 30 (dreißig) Tage im Voraus schriftlich mitteilen. Im Falle einer schriftlichen Kündigungsmitteilung einer der Parteien endet dieser Vertrag zusammen mit den im Rahmen dieses Vertrags erstellten zusätzlichen Dienstleistungsprotokollen, die einen integralen und untrennbaren Bestandteil des Vertrags darstellen.
  7. Sonstige Bestimmungen
    1. Die Benachrichtigungsadressen der Parteien sind zu Beginn dieses Vertrags angegeben, und sofern die geänderte Adresse der anderen Partei nicht schriftlich mitgeteilt wird, sind an die im Vertrag angegebenen Adressen gerichtete Mitteilungen gültig.
    2. Die Stempelgebühren, die sich aus diesem Vertrag und/oder den im Rahmen dieses Vertrags erstellten zusätzlichen Protokollen ergeben, trägt der Kunde, und eine Kopie der Zahlungsquittung wird der Agentur als Zahlungsnachweis zur Verfügung gestellt.
    3. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und Durchführung dieses Vertrags und/oder der im Rahmen dieses Vertrags erstellten zusätzlichen Protokolle ergeben, gelten die E-Mail-Aufzeichnungen und Geschäftsbücher und Aufzeichnungen der Agentur als endgültiger und ausschließlicher Beweis. Diese Klausel stellt eine Beweisvereinbarung dar.
    4. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag und/oder den im Rahmen dieses Vertrags erstellten zusätzlichen Protokollen ergeben, sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von Istanbul Bakırköy in der Türkei zuständig.
    5. Dieser Vertrag wurde in 7 (sieben) Artikeln und in zwei Exemplaren erstellt und von den bevollmächtigten Vertretern der Parteien am ……/……../……… unterzeichnet.
    6. Die Originale des Vertrags werden von den Parteien aufbewahrt.

 

Anlagen
Anlage 1.  Unterschriftsvollmachten der Parteien